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Tipp: Aufs farbige Schild achten!

Ferienwohnungen auf Mallorca

Urlaub bei Finca-Eigentümern ist ein besonders guter Tipp – vorausgesetzt, die Regeln werden eingehalten

Ein zumeist türkisfarbenes, manchmal auch blaues Schild mit einer Nummernfolge in meistens weißer Schrift, aufgehängt deutlich sichtbar an der Hausfassade – das ist das leicht identifizierbare Merkmal für eine legale Ferienvermietung auf Mallorca. Die sichtbare „ETV-Nummer“ wirkt also wie ein „Sesam öffne Dich“. Der Feriengast muss sich keine Sorgen machen, dass irgendwann Inselbeamte auftauchen und das gesamte Etablissement schließen könnten. So hat es Lara Cygan de Meza im Gespräch mit Myilands beschrieben.

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Finca-Apartment „Los Palmitos“ für zwei Personen in ruhiger Lage mit Natursteinterrasse und 14 m langem Pool.

Die Sprecherin der deutschen Vermietungsplattform „Fincallorca“ stützt ihre Informationen auf die Erfahrung mit mehr als 1400 Ferienimmobilien, die in ihrem Unternehmen im Auftrag der Eigentümer auf ordnungsgemäße Genehmigungen untersucht worden sind. Schließlich zieht das Gesetz nicht nur einzelne Eigentümer zur Verantwortung, auch Vermietungsportale werden herangezogen, um Daten abzugleichen und zu überprüfen.

GESETZ VON 2012

Für Mieter oder Feriengäste ist es also eigentlich einfach, festzustellen, ob ein Eigentümer seine Immobilie entsprechend dem seit 2012 geltenden Gesetz ordnungsgemäß bei der „Concelleria“ des zuständigen Inselrats angemeldet hat. Dann nämlich wird die ETV-Nummer erteilt. Das Gesetz war erlassen worden, um die wilden Vermietungsgewohnheiten in Palma und auf der gesamten Insel zu kanalisieren. Der Wildwuchs an immer mehr Ferienimmobilien hatte akuten Mangel von Mietwohnraum für Einheimische produziert, in der Folge explodierten die Mietpreise.

Allerdings ist ein Gesetz auf Mallorca eine Sache, seine Verfolgung durch die Behörden aber eine andere. „Ab 2017 haben die meisten Vermieter ihre Genehmigungs- und Planungspapiere bei der Concelleria abgeliefert. Dort wurden erst einmal die Papierberge bis 2018 immer höher, ohne dass sich viel getan hätte. Erst dann kam Bewegung in das Verfahren,“ berichtet Lara Cygan de Meza.

AKTUELLER STREITFALL

Ein aktueller Streitfall allerdings zeigt, dass die Probleme selbst vor der Haustür der Prüfbehörde, also mitten in Palma, bis heute nicht komplett gelöst sind. Die lokale Zeitung „Diario de Mallorca“ berichtete Anfang Juli darüber: Drei komplette Miethäuser mitten in der Inselhauptstadt waren „mindestens ab 2001“ – so die Behörden – ganz leise in Feriendomizile umgewandelt und seither vermietet worden. Zunächst nur eines der Objekte wurde jetzt von der Stadtverwaltung geschlossen – allerdings noch nicht wegen der illegalen Vermietung von Gästebetten. Dies Verfahren obliegt dem Inselrat, der offenkundig noch die Rechtslage prüft. Allerdings konnte sich die Stadtverwaltung einschalten, weil auch die Umwidmung von Mieter- zu Gästebetten strafbar ist. Und dafür ist die lokale Verwaltung zuständig. Wegen der nicht genehmigten Bettenvermietung wurde der Vermieter zu 200 000 Euro verdonnert. Die Strafe kann in gleicher Höhe alle zwei Monate wieder verhängt werden, bis die Bettenvermietung beendet wird.

Selbst solche hohen Summen könnten möglicherweise in Kauf genommen werden. Im vorliegenden Streitfall geht es um gerade einmal 12 Zweizimmerwohnungen, die je nach Saison zwischen 450 und 950 Euro pro Nacht an bis zu 72 Urlauber vermietet wurden. So kommen kurzfristig Millionenbeträge zustande. Und die beiden übrigen identifizierten Wohneinheiten bieten 56 und 48 Betten – sind also ebenfalls bis zur möglichen Schließung hoch ertragreich für ihre Eigentümer.

TIPP FÜR VERMIETER

Wie aber können sich „Einsteiger“ auf dem Immobilienmarkt der Insel absichern, wenn sie ihr gesamtes Wohnobjekt oder einzelne Teile davon an Feriengäste vermieten wollen? „Sie sollten sich an seriöse und erfahrene Plattformen oder an Fachanwälte wenden, um das komplizierte Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen. Allein gegen die Obrigkeit – das ist auch auf Mallorca kein wirklich guter Plan“, weiß Fincallorca-Sprecherin Cygan de Meza.

Immerhin gibt es auf Mallorca eine hohe Zahl an Häusern oder Wohnungen, die allen Fewo-Regeln der Regierung entsprechen. Fast ein Geheimtipp: Zu vielen der beliebten Ferien-Fincas auf der Insel gehören zusätzlich vermietete Ferienwohnungen. Zu Gast sein bei den Eigentümern – Myilands zeigt fünf Beispiele von mehr als 1400 Möglichkeiten aus dem Angebot des Spezialisten „Fincallorca“.

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